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Der One Stop Shop ist eine im Juli 2021 eingeführte EU-weite Regelung, die Händlern in der EU die Umsatzsteuer-Verrechnung und -Zahlung vereinfachen soll. In diesem Artikel erklären wir dir, was der OSS ist, wie er funktioniert, und wie die Änderungen Amazon Händler betreffen.

Was ist der One Stop Shop (OSS)?

OSS – Die bisherige Lage

Bis Juli 2021 galten in der EU für Fernverkäufe im B2C-Bereich Landesspezifische Lieferschwellen von durchschnittlich 35.000€. Lag der Umsatz durch Fernverkäufe in ein bestimmtes Land unter deren Lieferschwelle, gab es nichts zu tun. Sobald die Umsätze allerdings die Lieferschwelle überschritten, mussten sich Händler dort für die Umsatzsteuer registrieren, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erhalten, und die Umsatzsteuer für diese Verläufe im jeweiligen Land abführen. Zudem wurden regelmäßig zusätzliche Umsatzsteuervoranmeldungen in diesem Land fällig. Gerade Amazon Händler, die über die Amazon Marktplätze in viele verschiedene europäische Länder verkauften, hatten damit oft unter den vielen steuerlichen Aufgaben zu leiden.

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Änderungen des OSS-Verfahren seit Juli 2021

Mit der Einführung des One Stop Shop im Juli 2021 änderten sich diese Regelungen. Die neuen Normen haben Einfluss auf folgende Punkte:

  • Lieferschwellen in der EU
  • Besteuerung der im B2C Fernabsatz verkauften Waren
  • Pflicht zur Umsatzsteuerregistrierung 
  • Abfuhr von Umsatzsteuer

Zunächst wurden die länderspezifischen Lieferschwellen in der EU abgeschafft und durch eine EU-weite Lieferschwelle von 10.000€ ersetzt. Alle Verkäufe in EU-Länder, deren Wert unter dieser Schwelle liegt, werden mit dem heimatlichen Umsatzsteuersatz belegt und die Umsatzsteuer wird an das Heimatland abgeführt. Die Verkäufe werden also so behandelt, als ob die Waren an heimatliche Privatkunden verkauft wurden. 

Übersteigt der Wert der im Fernabsatz an Privatkunden in anderen EU-Ländern verkauften Waren allerdings die EU-weite Lieferschwelle, kommt viel Arbeit auf den Händler zu. Es sind sofort ab Überschreitung der Schwelle in allen Ländern, in die verkauft wird, Umsatzsteuerregistrierungen und alle daraus folgenden steuerlichen Verpflichtungen zu erfüllen.
Dazu gehören:

  • die Besteuerung der verkauften Produkte mit länderspezifischen Steuersätzen
  • die Besorgung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • die Abfuhr der Umsatzsteuer an das jeweilige Land
  • die Einreichung von steuerlichen Dokumenten wie Umsatzsteuervoranmeldungen.

Das bedeutet, dass die bürokratischen Aufgaben in mindestens einem anderen Land nun nicht mehr erst nach durchschnittlich 35.000€ Umsatz, sondern schon ab dem Verkauf von Produkten im Wert von 10.000€ anfallen. Um das zu vermeiden, sollten Händler sich im Heimatland für den One-Stop-Shop registrieren. 

Nutzung des One-Stop-Shop

Nach den Registrierung müssen ab sofort alle B2C Fernverkäufe in EU-Länder mit dem jeweiligen Umsatzsteuersatz besteuert werden. Auch Verkäufe, deren Wert die EU-weite Lieferschwelle von 10.000€ nicht überschreiten, unterliegen nicht mehr dem heimatlichen Steuersatz. Allerdings kann im Gegenzug die gesamte Umsatzsteuer an die heimatlichen Behörden abgeführt werden. Das Finanzamt verteilt dann die Beträge an die Länder, denen die Umsatzsteuer geschuldet ist. Das bedeutet, dass dort auch keine Umsatzsteuerregistrierung und die Einreichung von Dokumenten mehr nötig ist. Die heimatliche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer reicht aus, um im Fernabsatz in andere europäische Länder an Privatkunden verkaufen zu können. 

Diese Regelung gilt allerdings nur, soweit nicht gelagert wird. Sobald Waren in einem anderen EU-Land gelagert werden, zum Beispiel im Zuge eines Fulfilled-by-Amazon Programms, sind dort wieder eine Registrierung für die Umsatzsteuer und die Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen nötig. Die Registrierung für den OSS erfolgt außerdem auf freiwilliger Basis. Die Nutzung der EU-weiten Lieferschwelle ist also weiterhin möglich. 

OSS für Amazon Verkäufer ohne FBA Teilnahme

Soweit Produkte nur im Heimatland gelagert werden, steht der Nutzung von OSS nichts im Wege, um auch international die Amazon PPC Kampagnen auszurollen. Allerdings lohnt sich eine Registrierung nicht für alle Amazon-Händler.

Kleine Händler, beispielsweise Manufakturen, die nur wenige Waren an Privatkunden im EU-Ausland über Amazon verkaufen, können weiterhin die EU-weite Lieferschwelle nutzen. Das bedeutet auch, dass die auf die Registrierung für den OSS verzichten können. Das lohnt sich vor allem dann, wenn die Umsatzsteuersätze im Ausland höher sind, als die im Inland. Da die innerhalb der Lieferschwelle liegenden Verkäufe mit dem heimatlichen Umsatzsteuersatz belegt werden, kann so der Verkaufspreis verringert oder der Profit erhöht werden.

Für größere Verkäufer, die die Lieferschwelle auf jeden Fall überschreiten, aber an keinem Amazon Fulfillment Programm teilnehmen oder anderweitige Fulfillment-Angebote wahrnehmen, lohnt sich die Registrierung für OSS aber auf jeden Fall. Die eventuellen Verluste durch höhere ausländische Umsatzsteuersätze werden durch die eingesparten Kosten für steuerliche Vertreter und co. im Ausland wieder wettgemacht. Außerdem ist mit großen Zeiteinsparungen durch die Vereinfachung der Prozesse zu rechnen. Doch Vorsicht: sobald man Waren im EU-Ausland lagert, ist eine Registrierung für die Umsatzsteuer dort wieder verpflichtend.

Wie stellt man einen OSS-Report zusammen?

Die Zusammenstellung eines OSS-Reports ist kein Kinderspiel. Um eine OSS-Voranmeldung einzureichen müssen zunächst alle Transaktionen nach Herkunftsland des Pakets, Zustellungs-Land sowie angewendeten Steuersätzen sortiert werden. Die jeweiligen Summen müssen dann einzeln in das korrekte Formular der heimischen Steuerbehörden eingetragen werden. Je mehr Produktkategorien bedient werden, in je mehr Ländern gelagert und je heterogener der Kundenstamm ist, desto länger dauert also die Einreichung des OSS-Reports.

Spezialisierte Amazon Steuerberater können dich allerdings bei der Navigation der steuerlichen Aufgaben in mehreren Ländern entlasten. Wenn du dich für den One-Stop-Shop entscheidest, registriert dich das Team aus spezialisierten lokalen Steuerberatern für den OSS und die bereitgestellte Software stellt automatisch fertige OSS-Reports zusammen. Das Steuerberater-Team kann diese Voranmeldungen allerdings auch sofort einreichen. Somit können sich Händler weiter auf ihr Business konzentrieren, während ihnen alle umsatzsteuerlichen Aufgaben abgenommen werden.

OSS für Amazon FBA Händler

Trotz OSS-Registrierungen können noch immer lokale Umsatzsteuerregistrierungen nötig sein. Das ist zum Beispiel der Fall für Amazon Händler, die an FBA Programmen teilnehmen. Eine Umsatzsteuerregistrierung und alle folgenden Steueraufgaben sind dort Pflicht, wo die Produkte eines Amazon Händlers im Zuge von FBA gelagert werden, oder gelagert werden könnten. Beispielsweise ist die Lagerung durch das PAN-EU Programm von Amazon in einer Vielzahl von Ländern möglich, aber nicht immer nötig. Trotzdem ist in allen teilnehmen Ländern eine Registrierung verpflichtend. Das bedeutet allerdings nicht, dass eine Registrierung für den OSS im Heimatland überflüssig ist.

Produkte, die von einem Amazon Warenlager im EU-Ausland an Privatkunden im jeweiligen Land versendet werden, unterliegen dem dortigen Steuersatz. Die Verläufe müssen in einer dortigen Umsatzsteuervoranmeldung deklariert und die Umsatzsteuer direkt dort abgeführt werden. Verkäufe aus Warenlagern in anderen EU-Ländern, zum Beispiel dem Heimatland des Verkäufers, an Kunden im diesem Land, unterliegen allerdings wieder den obigen aufgeführten Regelungen. Je nachdem, ob die Lieferschwelle überschritten wird und eine Registrierung für OSS vorliegt, werden sie im Ausland oder Heimatland deklariert und besteuert.

Es kann dir nicht nur steuerliche Aufgaben abnehmen, sondern berät dich auch zum Thema OSS für FBA Händler. Sie helfen dir dabei die beste Option für dein Amazon Business zu finden.Gleichzeitig können sie dich auch  für die Umsatzsteuer in mehreren Ländern registrieren, und bieten ein Umsatzsteuer-Automatisierungstool an, dass die Lieferschwelle kontrolliert, Umsatzsteuerbeträge verrechnet und bei der Einreichung von Umsatzsteuervoranmeldung hilfreich ist. Die Services sind außerdem kombinierbar. Es kann gleichzeitig um lokale Umsatzsteuerpflichten und gleichzeitg um OSS Einreichungen von Amazon FBA Händlern kümmern.

Fazit – Amazon OSS 

Die Einführung des One Stop Shop in Europa hat für B2C-Fernverkäufer und Amazon Händler viel geändert. Einige Regelungen haben die bürokratischen Pflichten vereinfacht. Andere gestalten die Umsatzsteuer-Konformität noch komplizierter. In diesem Beitrag haben wir dir die wichtigsten Punkte für kleine und große Amazon Shops vorgestellt. Die Entscheidung zwischen den verschiedenen Optionen muss jedoch jeder Amazon Händler basierend auf seinem eigenen Business Modell selbst treffen.

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Häufig gestellte Fragen zum One-Stop-Shop (OSS)

Ist der One Stop Shop für alle Amazon-Verkäufer zugänglich?

Der One Stop Shop ist eine Option für alle Amazon-Händler, um ihre Umsatzsteuerpflichten EU-weit zu vereinfachen. Nach der Anmeldung am OSS ist der Händler jedoch für einen Zeitraum von zwei Jahren zur Teilnahme verpflichtet. Diese Regelung soll eine konsistente steuerliche Behandlung über diesen Zeitraum gewährleisten und ermöglicht eine zentralisierte Abwicklung der Umsatzsteuerpflichten.

Welchen Nutzen bietet der OSS für Amazon-Verkäufer?

Der Hauptvorteil des OSS liegt in der Vereinfachung der Umsatzsteuererklärung. Anstatt sich in jedem EU-Land, in dem verkauft wird, separat registrieren zu müssen, ermöglicht der OSS die zentrale Abwicklung über das Heimatland des Händlers. Dies reduziert den bürokratischen Aufwand erheblich und hilft, die Komplexität im Umgang mit unterschiedlichen Umsatzsteuervorschriften in der EU zu minimieren.

Wie wirkt sich der OSS auf die Lagerung von Waren im Ausland aus?

Eine wichtige Ausnahme im OSS-System betrifft die Lagerung von Waren in ausländischen Lagern. Wenn ein Amazon-Händler Waren in einem anderen EU-Land lagert, wie es im PAN-EU Programm von Amazon der Fall sein kann, sind lokale Umsatzsteuerregistrierungen nach wie vor notwendig. Dies erhöht den administrativen Aufwand für Händler, da sie neben den OSS-Meldungen auch lokale Steuerpflichten beachten müssen.

Unter welchen Bedingungen ist der OSS für Amazon-Verkäufer vorteilhaft?

Ob der OSS eine lohnende Option für einen Amazon-Händler ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen die Anzahl der Länder, in denen Waren gelagert werden, sowie der Gesamtumsatz des Händlers. Insbesondere für Händler, die am FBA-Programm teilnehmen und in mehreren EU-Ländern Waren lagern, kann der OSS signifikante Vorteile bieten, aber gleichzeitig sind die Anforderungen an die Umsatzsteuerregistrierung in jedem Lagerland zu berücksichtigen.